Produkt zum Begriff Gesellschafter:
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Klage, Gutachten und Urteil (Zimmermann, Walter)
Klage, Gutachten und Urteil , Wer sich schnell und effektiv auf das Assessorexamen vorbereiten will, kommt an diesem Werk nicht vorbei! Der "Klassiker in der Referendarausbildung" bietet, was Referendare wünschen: Schnelle, übersichtliche und kompakte Vermittlung der nötigen Kenntnisse, um anwaltliche Schriftsätze sowie Urteile und Beschlüsse des Zivilgerichts praxisgerecht zu verfassen. Die bewusste Beschränkung auf das Wesentliche sowie die gezielte Schwerpunktsetzung in der Darstellung des prüfungsrelevanten Stoffs bieten ein optimales Arbeitsmittel für eine effektive Examensvorbereitung. Die langjährige Erfahrung des Autors als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften sowie als Prüfer im Staatsexamen und Korrektor von Examensklausuren fließt in die zahlreichen praktischen Hinweise im Buch ein und garantiert eine strikte Examensorientierung. Viele Aufbauhinweise, Fallbeispiele, Formulierungshilfen und Tenorierungsmuster helfen, die Grundstrukturen schnell zu verinnerlichen und Sicherheit im Abfassen von Schriftsätzen zu erlangen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 21., neu bearbeitete Auflage 2019, Erscheinungsjahr: 20190321, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Jurathek Praxis##, Autoren: Zimmermann, Walter, Auflage: 19021, Auflage/Ausgabe: 21., neu bearbeitete Auflage 2019, Keyword: Zivilurteil; Zivilklage; Referendariat; Zivilstation; Angebot; Anspruchsgrundlagen; Antrag; Berufung; Beweisaufnahme; Beweislast; Beweismittel; Beweisverfahren; Beweiswürdigung; Entscheidungsgründe; Erledigung; Feststellungsklage; Gewillkürte Prozessstandschaft; Hilfsantrag; Klageantrag; Klageerhebung; Klageschrift; Klageänderung; Kostenentscheidung; Landgericht; Mahnverfahren; Negative Feststellungsklage; Oberlandesgericht; Parteien; Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit; Prozessführungsbefugnis; Prozessstandschaft; Rechtshängigkeit; Rechtskraft; Rubrum; Sachliche Zuständigkeit; Sachverhalt; Selbstständiges Beweisverfahren; Sicherheitsleistung; Streitgenosse; Streitverkündung; Tatbes, Fachschema: Gutachten / Recht~Urteil (rechtlich)~Verurteilung~Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Bildungszweck: für die Hochschule, Imprint-Titels: Referendariat, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Rechtssysteme: Zivilprozessrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XIII, Seitenanzahl: 218, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller C.F., Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 238, Breite: 167, Höhe: 15, Gewicht: 393, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783811470668 9783811436183 9783811415744 9783811484979 9783811419940 9783822630907, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0010, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 366917
Preis: 26.00 € | Versand*: 0 € -
Doetsch, Peter A.: Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände
Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände , Seit 25 Jahren das bewährte Standardwerk mit verlässlichem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern und beteiligten AG-Vorständen. Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen für die steuerliche Anforderungen solcher Zusagen in allen Durchführungswegen sowie Behandlung wichtiger Situationen wie Entgeltumwandlung, Abfindung, Verzicht, Auslagerung oder Scheidung in eigenen Abschnitten. Hilfreich sind auch Mustertexte, Übersichten sowie der Abdruck wichtiger BMF-Schreiben und Vorschriften. Das Fachbuch richtet sich insbesondere an Steuerberater, Berater und Produktvermittler sowie betroffene Geschäftsführer/Vorstände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Der Nürnberger Prozess - Teil 3: Das Urteil (DVD)
Teil 1 Die Anklage: Nürnberg - Justizpalast im November 1945, der Internationale Militärgerichtshof beginnt zu tagen. Angeklagt sind 22 Deutsche, von Göring bis Fritzsche, Politiker, Beamte, Milit?...
Preis: 1.49 € | Versand*: 1.99 € -
Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin)
Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften , Die betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit, ist jedoch mit erheblichen Risiken behaftet. Eine fehlerhafte Beratung kann für den Mandanten rasch mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Das vorliegende Werk bietet der Beratungspraxis eine Fundgrube an Wissen und Erfahrungen, um die Versorgungszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer optimal gestalten zu können. Zentrale Themen sind: - Versorgungszusagen über Unterstützungskassen - Entgeltumwandlung - Bilanzierung - steuerrechtliche Rahmenbedingungen der Versorgungszusagen - Abfindung - Insolvenzsicherung - Versorgungsausgleich Das neue Kapitel mit Fällen aus der täglichen Beratungspraxis des Autorenteams rundet das Werk ab. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Erscheinungsjahr: 20201207, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Recht in der Praxis##, Autoren: Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin, Auflage: 21004, Auflage/Ausgabe: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Seitenzahl/Blattzahl: 296, Abbildungen: Kostenloser Download, Keyword: Pensionszusagen; Gesellschafter; Geschäftsführer; Anhang; Anlage; Arbeitsrecht; Bilanz; Bilanzrecht; Bilanzrechtsmodernisierung; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz; Darstellung; Fremdvergleich; Gesellschaft; Gewinnausschüttung; Gründung; Handelsbilanz; Insolvenz; Insolvenzsicherung; Maßgeblichkeit; Maßgeblichkeitsgrundsatz; Nachholverbot; Nachzahlungsverbot; Pensionsfonds; Pensionsrückstellung; Prüfung; Rückstellung; Sozialversicherungsrecht; Steuerbilanz; Steuerrecht; Unterstützungskasse; Unterstützungskassen; Verdeckte Gewinnausschüttung; Versicherungsaufsicht; Versorgungsausgleich; Versorgungszusage; betriebliche Altersversorgung, Fachschema: Altersversorgung / Betriebliche Altersversorgung~Betriebliche Altersversorgung~Gesellschaft (des bürgerlichen Rechts) / GmbH~GmbH~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Industrielle Beziehungen, Gewerkschaften, Arbeitsschutz~Gesellschaftsrecht~Arbeitsrecht, allgemein~Rentenrecht und Betriebliche Altersvorsorge~Politische Strukturen und Prozesse, Warengruppe: HC/Arbeit, Interessenvertretung, Fachkategorie: Rechtssubjekte, natürliche und juristische Personen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller C.F., Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 241, Breite: 172, Höhe: 20, Gewicht: 560, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783811451759 9783811450752 9783811433373, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2182695
Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
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Was darf ein Gesellschafter?
Ein Gesellschafter darf je nach Art der Gesellschaft unterschiedliche Rechte und Pflichten haben. Im Allgemeinen darf ein Gesellschafter an den Gewinnen der Gesellschaft teilhaben und hat ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen. Darüber hinaus kann ein Gesellschafter in der Regel auch das Recht haben, Informationen über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft einzusehen. Es ist wichtig, dass sich Gesellschafter an die Regeln und Vereinbarungen halten, die in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind. Letztendlich darf ein Gesellschafter auch seine Anteile an der Gesellschaft verkaufen oder übertragen, sofern dies nicht durch vertragliche Regelungen eingeschränkt ist.
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Ist ein Gesellschafter ein Kaufmann?
Ein Gesellschafter kann ein Kaufmann sein, wenn er am Handelsgewerbe beteiligt ist und somit die Voraussetzungen für die Kaufmannseigenschaft erfüllt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er als persönlich haftender Gesellschafter einer OHG oder KG tätig ist. In anderen Gesellschaftsformen, wie z.B. der GmbH, ist ein Gesellschafter jedoch in der Regel kein Kaufmann, da er nicht unmittelbar am Handelsgewerbe beteiligt ist. Die Kaufmannseigenschaft ist gesetzlich im Handelsgesetzbuch geregelt und bringt bestimmte Rechte und Pflichten mit sich. Daher ist es wichtig zu klären, ob ein Gesellschafter als Kaufmann anzusehen ist oder nicht.
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Wann ist ein Gesellschafter sozialversicherungspflichtig?
Ein Gesellschafter ist sozialversicherungspflichtig, wenn er als mitarbeitender Gesellschafter tätig ist und dafür ein regelmäßiges Gehalt bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Gesellschafter in die Geschäftsführung eingebunden ist und regelmäßig Aufgaben für das Unternehmen übernimmt. Wenn der Gesellschafter mehr als 50% der Gesellschaftsanteile besitzt, gilt er in der Regel nicht als sozialversicherungspflichtig. Es ist wichtig, die genauen rechtlichen Bestimmungen und Regelungen für die Sozialversicherungspflicht von Gesellschaftern im Einzelfall zu prüfen. Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt kann hierbei hilfreich sein.
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Wann haftet der Gesellschafter einer GmbH?
Der Gesellschafter einer GmbH haftet grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Seine Haftung ist auf seine Einlage beschränkt. Jedoch kann der Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen auch persönlich haften, z.B. bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Gläubiger oder bei Verletzung von gesetzlichen Pflichten. Wichtig ist, dass der Gesellschafter seine Pflichten und Verantwortlichkeiten als Organ der GmbH ernst nimmt, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Haftungsrisiken zu erkennen und zu minimieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Gesellschafter:
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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO (Fink, Benedikt Nathanael)
Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO , Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 - C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230606, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Arbeitsrecht##, Autoren: Fink, Benedikt Nathanael, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage 2023, Keyword: Betriebsrat; Recht bestimmter Jurisdiktionen; Recht bestimmter Rechtsgebiete; Arbeitszeitrichtlinie, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Arbeitsvertrag~Vertrag / Arbeitsvertrag, Fachkategorie: Arbeitsvertragsrecht, Warengruppe: TB/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Soz, Fachkategorie: Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVIII, Seitenanzahl: 299, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 17, Gewicht: 594, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch, WolkenId: 2906062
Preis: 89.00 € | Versand*: 0 € -
Das letzte Urteil: Ein Holocaust-Prozess im 21. Jahrhundert und die späte Suche nach Gerechtigkeit
Was der Strafprozess von Bruno Dey uns über Holocaust-Erinnerung und Antisemitismus in Deutschland lehrtTobias Buck erzählt die packende Geschichte eines der letzten großen Holocaustverfahren: des Prozesses gegen Bruno Dey, einen ehemaligen SS-Wachmann im KZ Stutthof, der 2020 in Hamburg im Alter von 93 Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 5000 Fällen schuldig gesprochen wurde. Buck zeichnet nicht nur den Fall Dey nach, sondern untersucht auch dessen politische Bedeutung für Deutschland und den Umgang der Deutschen mit dem Holocaust. Eindrücklich schildert er den Verlauf des Prozesses - und verknüpft ihn dabei auch eng mit seiner eigenen Familiengeschichte. So lädt Buck uns dazu ein, uns ganz persönlich mit den Fragen von Schuld und Verantwortung auseinanderzusetzen, und hinterfragt, wie Erinnerung dazu beitragen kann, den aktuell überall zunehmenden Antisemitismus einzudämmen.
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Ich klage an (DVD)
Verängstigt und am ganzen Körper zitternd schreckt die schöne Kimberly Jansen (Estella Warren) aus ihrem Krankenhausbett auf. Etwas Grauenhaftes muss ihr während der Operation widerfahren sein....
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DOKTOR Rechtsanwalt OST
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Kann GbR Gesellschafter einer GmbH sein?
Kann GbR Gesellschafter einer GmbH sein? Ja, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann Gesellschafter einer GmbH sein. Dabei handelt es sich um eine Personengesellschaft, die als juristische Person auftreten kann. Die GbR müsste dann als Gesellschafter in den Gesellschaftsvertrag der GmbH aufgenommen werden. Es ist wichtig, dass die GbR als solche im Handelsregister eingetragen ist, um ihre Rechtsfähigkeit nachzuweisen. Die GbR könnte dann ihre Rechte und Pflichten als Gesellschafter der GmbH wahrnehmen.
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Wie viele Gesellschafter kann eine KG haben?
Wie viele Gesellschafter eine KG haben kann, hängt von der Rechtsform ab. Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) und die beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten). Es muss mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter und ein beschränkt haftender Gesellschafter vorhanden sein. Es ist jedoch möglich, dass mehrere Personen als persönlich haftende Gesellschafter auftreten. Die Anzahl der Gesellschafter kann also je nach individueller Gestaltung der KG variieren.
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Ist man als Gesellschafter einer GmbH der Chef?
Als Gesellschafter einer GmbH ist man nicht automatisch der Chef. Die Geschäftsführung obliegt in der Regel dem Geschäftsführer, der entweder selbst Gesellschafter sein kann oder auch extern bestellt werden kann. Die Gesellschafter haben jedoch bestimmte Rechte und Pflichten, wie beispielsweise das Recht auf Informationen und Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen.
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Was passiert mit einer GbR wenn ein Gesellschafter stirbt?
Was passiert mit einer GbR, wenn ein Gesellschafter stirbt? Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die GbR in der Regel fortgesetzt, es sei denn, dies ist im Gesellschaftsvertrag anders geregelt. Die Erben des verstorbenen Gesellschafters treten an seine Stelle und werden neue Gesellschafter. Es ist wichtig, dass der Gesellschaftsvertrag Regelungen für den Todesfall eines Gesellschafters enthält, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Die Erben haben in der Regel Anspruch auf den Anteil des verstorbenen Gesellschafters am Vermögen der GbR.
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