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Klage, Gutachten und Urteil (Zimmermann, Walter)
Klage, Gutachten und Urteil , Wer sich schnell und effektiv auf das Assessorexamen vorbereiten will, kommt an diesem Werk nicht vorbei! Der "Klassiker in der Referendarausbildung" bietet, was Referendare wünschen: Schnelle, übersichtliche und kompakte Vermittlung der nötigen Kenntnisse, um anwaltliche Schriftsätze sowie Urteile und Beschlüsse des Zivilgerichts praxisgerecht zu verfassen. Die bewusste Beschränkung auf das Wesentliche sowie die gezielte Schwerpunktsetzung in der Darstellung des prüfungsrelevanten Stoffs bieten ein optimales Arbeitsmittel für eine effektive Examensvorbereitung. Die langjährige Erfahrung des Autors als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften sowie als Prüfer im Staatsexamen und Korrektor von Examensklausuren fließt in die zahlreichen praktischen Hinweise im Buch ein und garantiert eine strikte Examensorientierung. Viele Aufbauhinweise, Fallbeispiele, Formulierungshilfen und Tenorierungsmuster helfen, die Grundstrukturen schnell zu verinnerlichen und Sicherheit im Abfassen von Schriftsätzen zu erlangen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 21., neu bearbeitete Auflage 2019, Erscheinungsjahr: 20190321, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Jurathek Praxis##, Autoren: Zimmermann, Walter, Auflage: 19021, Auflage/Ausgabe: 21., neu bearbeitete Auflage 2019, Keyword: Zivilurteil; Zivilklage; Referendariat; Zivilstation; Angebot; Anspruchsgrundlagen; Antrag; Berufung; Beweisaufnahme; Beweislast; Beweismittel; Beweisverfahren; Beweiswürdigung; Entscheidungsgründe; Erledigung; Feststellungsklage; Gewillkürte Prozessstandschaft; Hilfsantrag; Klageantrag; Klageerhebung; Klageschrift; Klageänderung; Kostenentscheidung; Landgericht; Mahnverfahren; Negative Feststellungsklage; Oberlandesgericht; Parteien; Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit; Prozessführungsbefugnis; Prozessstandschaft; Rechtshängigkeit; Rechtskraft; Rubrum; Sachliche Zuständigkeit; Sachverhalt; Selbstständiges Beweisverfahren; Sicherheitsleistung; Streitgenosse; Streitverkündung; Tatbes, Fachschema: Gutachten / Recht~Urteil (rechtlich)~Verurteilung~Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Bildungszweck: für die Hochschule, Imprint-Titels: Referendariat, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Rechtssysteme: Zivilprozessrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XIII, Seitenanzahl: 218, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller C.F., Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 238, Breite: 167, Höhe: 15, Gewicht: 393, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783811470668 9783811436183 9783811415744 9783811484979 9783811419940 9783822630907, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0010, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 366917
Preis: 26.00 € | Versand*: 0 € -
Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO (Fink, Benedikt Nathanael)
Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO , Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 - C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230606, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Arbeitsrecht##, Autoren: Fink, Benedikt Nathanael, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage 2023, Keyword: Betriebsrat; Recht bestimmter Jurisdiktionen; Recht bestimmter Rechtsgebiete; Arbeitszeitrichtlinie, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Arbeitsvertrag~Vertrag / Arbeitsvertrag, Fachkategorie: Arbeitsvertragsrecht, Warengruppe: TB/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Soz, Fachkategorie: Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVIII, Seitenanzahl: 299, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 17, Gewicht: 594, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch, WolkenId: 2906062
Preis: 89.00 € | Versand*: 0 € -
BOSCH Stichsägeblätter-Set, Bezeichnung: T108BHM-E
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Wer zahlt Rechtsanwalt bei Klage?
Wer zahlt den Rechtsanwalt bei einer Klage, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Bei Klagen vor dem Arbeitsgericht können die Kosten im Falle eines Obsiegens vom Arbeitgeber übernommen werden. Es ist ratsam, sich vor Einleitung eines Rechtsstreits über die Kostenübernahme zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
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Warum wird die Bezeichnung "Kapitalist" als abwertende Bezeichnung verwendet?
Die Bezeichnung "Kapitalist" wird oft abwertend verwendet, weil sie auf die Vorstellung hinweist, dass Kapitalisten vorrangig daran interessiert sind, Profit zu machen und ihr eigenes finanzielles Wohl über das Gemeinwohl zu stellen. Zudem wird der Begriff oft mit negativen Assoziationen wie Ausbeutung, Ungerechtigkeit und sozialer Ungleichheit in Verbindung gebracht.
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Wie unterscheidet sich die rechtliche Beratung durch einen Anwalt von der Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor Gericht?
Ein Anwalt bietet rechtliche Beratung und Unterstützung bei außergerichtlichen Angelegenheiten wie Vertragsverhandlungen oder rechtlichen Fragen. Ein Rechtsanwalt hingegen vertritt und verteidigt die Interessen seines Mandanten vor Gericht in rechtlichen Streitigkeiten. Während ein Anwalt beratend tätig ist, übernimmt ein Rechtsanwalt die aktive Prozessführung vor Gericht.
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Welche Bezeichnung passt?
Um diese Frage beantworten zu können, benötige ich mehr Informationen. Welche Bezeichnung soll denn passen?
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Kann man eine Klage ohne Anwalt einreichen?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine Klage ohne Anwalt einzureichen. Dies wird als "Prozessführung in eigener Sache" bezeichnet. Allerdings ist es ratsam, sich vorher über die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahrensweisen zu informieren, da Gerichtsverfahren komplex sein können. Es kann auch von Vorteil sein, sich zumindest von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Klage korrekt eingereicht wird. In einigen Fällen, wie beispielsweise bei Streitwerten über 5.000 Euro vor dem Landgericht, ist die Vertretung durch einen Anwalt sogar verpflichtend.
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Was kostet eine Klage vor Gericht?
Eine Klage vor Gericht kann je nach Art des Verfahrens und der Komplexität des Falls unterschiedliche Kosten verursachen. Zu den möglichen Kosten gehören Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, Gutachterkosten und Auslagen für Zeugen. Die genauen Kosten können auch davon abhängen, ob die Klage vor einem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht verhandelt wird. Es ist ratsam, sich vor Einreichung einer Klage über die zu erwartenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Kann das Gericht eine Klage ablehnen?
Ja, ein Gericht kann eine Klage ablehnen, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder offensichtlich unbegründet ist. Beispielsweise kann eine Klage abgewiesen werden, wenn sie verjährt ist oder wenn der Kläger keine ausreichenden Beweise vorlegen kann. Das Gericht kann auch eine Klage ablehnen, wenn der Kläger nicht die erforderlichen Verfahrensschritte eingehalten hat oder wenn es sich um eine wiederholte Klage zu einem bereits abgeschlossenen Fall handelt. Letztendlich liegt es im Ermessen des Gerichts, ob eine Klage angenommen oder abgelehnt wird, basierend auf den vorliegenden Fakten und rechtlichen Bestimmungen.
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Kann ein Gericht eine Klage abweisen?
Ja, ein Gericht kann eine Klage abweisen, wenn es feststellt, dass die Klage keine rechtliche Grundlage hat oder unzureichend begründet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Klagefrist abgelaufen ist oder wenn der Klagegegenstand bereits in einem früheren Verfahren entschieden wurde. Das Gericht kann auch eine Klage abweisen, wenn es feststellt, dass der Klageanspruch offensichtlich unbegründet ist oder wenn formale Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen wird die Klage ohne Prüfung der eigentlichen Streitfrage abgewiesen.
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