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  • Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO (Fink, Benedikt Nathanael)
    Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO (Fink, Benedikt Nathanael)

    Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO , Mehr als vier Jahre sind mittlerweile seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO (Urt. v. 14.05.2019 - C-55/18) vergangen. Passiert ist seitdem nicht viel. Das vorliegende Werk knüpft unmittelbar an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an und beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Aus europarechtlicher Sicht ist vor allem die Frage relevant, ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Umsetzung des deutschen Gesetzgebers) eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht. Anknüpfungspunkte dafür sind vor allem die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh. Nachdem diese Frage verneint werden musste, galt es zu untersuchen, inwieweit das nationale (deutsche) Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. In diesem Zusammenhang war auch auf die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts einzugehen. Einen Schwerpunkt der Bearbeitung bildeten die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung. Eine vor allem für die Praxis wichtige Frage stellt sich in Bezug auf die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dabei wurde untersucht, welche Systeme sich für eine Arbeitszeiterfassung besonders eignen und inwieweit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs damit in Einklang zu bringen sind. Der Spielball liegt jetzt beim Gesetzgeber auf dessen Entscheidung alle gespannt warten. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230606, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Arbeitsrecht##, Autoren: Fink, Benedikt Nathanael, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage 2023, Keyword: Betriebsrat; Recht bestimmter Jurisdiktionen; Recht bestimmter Rechtsgebiete; Arbeitszeitrichtlinie, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Arbeitsvertrag~Vertrag / Arbeitsvertrag, Fachkategorie: Arbeitsvertragsrecht, Warengruppe: TB/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Soz, Fachkategorie: Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVIII, Seitenanzahl: 299, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachm. Recht u.Wirtschaft, Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 17, Gewicht: 594, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch, WolkenId: 2906062

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    Teil 1 Die Anklage: Nürnberg - Justizpalast im November 1945, der Internationale Militärgerichtshof beginnt zu tagen. Angeklagt sind 22 Deutsche, von Göring bis Fritzsche, Politiker, Beamte, Milit?...

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  • Warum sind Screenshots beim PC nicht bei den Screenshots?

    Screenshots auf dem PC werden standardmäßig nicht in der gleichen Dateiablage wie Screenshots auf mobilen Geräten gespeichert, da das Betriebssystem des PCs eine andere Dateistruktur hat. Stattdessen werden Screenshots normalerweise im Zwischenspeicher des Computers abgelegt und können dann in verschiedenen Anwendungen wie Bildbearbeitungsprogrammen oder Textverarbeitungsprogrammen eingefügt oder in einem bestimmten Ordner gespeichert werden.

  • Werden Screenshots komprimiert?

    Screenshots werden normalerweise nicht komprimiert, da sie bereits als statische Bilder vorliegen. Sie können jedoch in verschiedenen Dateiformaten gespeichert werden, die unterschiedliche Komprimierungsalgorithmen verwenden können. Wenn ein Screenshot in einem verlustbehafteten Format wie JPEG gespeichert wird, kann dies zu einer gewissen Komprimierung führen, die die Bildqualität beeinflussen kann.

  • Sind Screenshots erlaubt?

    Es ist in der Regel erlaubt, Screenshots von Inhalten zu machen, solange dies für den persönlichen Gebrauch oder für nicht-kommerzielle Zwecke geschieht. Es ist jedoch wichtig, die Urheberrechte zu respektieren und keine Screenshots von geschütztem Material zu machen oder zu verbreiten. Es ist ratsam, die spezifischen Richtlinien und Gesetze in Ihrem Land zu überprüfen.

  • Wer macht Screenshots?

    Screenshots werden von verschiedenen Personen gemacht, je nachdem, welchen Zweck sie erfüllen sollen. Zum Beispiel können Benutzer Screenshots machen, um Fehler oder Probleme aufzuzeigen, um Informationen zu teilen oder um bestimmte Inhalte für später zu speichern. Auch Entwickler und Designer können Screenshots verwenden, um ihre Arbeit zu dokumentieren oder Feedback zu erhalten.

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  • Sind Screenshots auf dem Handy als alleiniges Beweismittel vor Gericht zulässig?

    Die Zulässigkeit von Screenshots als alleiniges Beweismittel vor Gericht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Gerichtsstand und den spezifischen Gesetzen und Vorschriften des Landes. In einigen Fällen können Screenshots als Beweismittel akzeptiert werden, insbesondere wenn sie von einer vertrauenswürdigen Quelle stammen und authentisch sind. Es ist jedoch ratsam, zusätzliche Beweismittel vorzulegen, um die Glaubwürdigkeit der Screenshots zu unterstützen.

  • Macht Snapchat unbeabsichtigt Screenshots?

    Nein, Snapchat macht keine unbeabsichtigten Screenshots. Wenn du einen Screenshot von einem Snap machst, wird dies jedoch dem Absender angezeigt.

  • Wo werden Screenshots gespeichert?

    Screenshots werden normalerweise auf dem Gerät gespeichert, auf dem sie erstellt wurden. Auf einem Computer werden Screenshots standardmäßig im Bilderordner gespeichert. Auf einem Smartphone oder Tablet werden Screenshots ebenfalls im Bilderordner oder in einem separaten Screenshots-Ordner abgelegt. Man kann auch einstellen, dass Screenshots automatisch in der Cloud gespeichert werden, um Speicherplatz auf dem Gerät zu sparen. Es ist wichtig, den Speicherort von Screenshots zu kennen, um sie später leicht wiederfinden und verwalten zu können.

  • Wie bearbeite ich Screenshots?

    Um Screenshots zu bearbeiten, benötigst du eine Bildbearbeitungssoftware wie z.B. Photoshop, GIMP oder Paint. Öffne die Software und importiere den Screenshot. Du kannst dann verschiedene Bearbeitungen vornehmen, wie z.B. das Zuschneiden des Bildes, das Hinzufügen von Text oder das Anpassen von Farben und Kontrast. Speichere das bearbeitete Bild anschließend in dem gewünschten Format ab. Wie kann ich dir sonst noch helfen?

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